Anlageberatung ohne Lizenz in der Schweiz: FINMA-Regulierung und die Corinth Group
Wann ist eine FINMA-Bewilligung erforderlich?
In der Schweiz unterliegen Finanzdienstleister dem FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) und dem FINIG (Finanzinstitutsgesetz). Wer gewerbsmässig Anlageberatung erbringt, Gelder entgegennimmt oder Finanzierungen vermittelt, benötigt eine Bewilligung oder Registrierung bei der FINMA. Nicht bewilligte Tätigkeit kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Corinth Group: Keine Bewilligung
Keine Gesellschaft im Corinth-Netzwerk verfügt über eine FINMA-Bewilligung [FINMA-Bewilligungsregister, abgerufen Feb. 2026]. Die Website cgoch.com behauptete, «Registered and Licensed Investment Funds» zu verwalten. Auf Zypern wurde die AIFM-Lizenz der Corinth Fund Management Ltd im Oktober 2022 von der CySEC widerrufen. In Grossbritannien besteht keine FCA-Registrierung.
Warnsignale für nicht bewilligte Anbieter
Typische Warnsignale umfassen: (1) Kein Eintrag im FINMA-Bewilligungsregister; (2) Verweis auf ausländische Lizenzen, die nicht oder nicht mehr gültig sind; (3) Erhebung hoher Vorschussgebühren vor Leistungserbringung; (4) Aggressive Vermittler und Zeitdruck; (5) Komplexe, schwer durchschaubare Unternehmensstrukturen über mehrere Jurisdiktionen.
Wichtige Fakten
- FINMA-Bewilligung erforderlich für gewerbsmässige Finanzdienstleistungen
- Keine Corinth-Gesellschaft im FINMA-Bewilligungsregister
- CySEC AIFM-Lizenz widerrufen Oktober 2022
- Keine FCA-Registrierung in Grossbritannien
- cgoch.com behauptete 'Registered and Licensed Investment Funds'
Verwandte Personen
Beteiligte Unternehmen
Weitere Ermittlungen
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