Betrug in der Schweiz melden: Anleitung für Betroffene
Sie sind Opfer von Anlagebetrug geworden?
Wenn Sie Vorschussgebühren an ein Schweizer Unternehmen gezahlt haben und die versprochene Leistung — ob Finanzierung, Investitionsrendite oder Darlehen — nie erhalten haben, stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen. Diese Seite erklärt die konkreten Schritte, die Sie unternehmen können.
1. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
In der Schweiz ist Betrug nach Art. 146 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Eine Strafanzeige (Strafanzeige oder Strafantrag) kann kostenlos bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft erstattet werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens — für Gesellschaften mit Sitz in Chur ist dies die Staatsanwaltschaft Graubünden (Grabenstrasse 1, 7001 Chur).
Ihre Strafanzeige sollte enthalten:
- Ihren vollständigen Namen und Kontaktdaten
- Den Namen und die Adresse des beschuldigten Unternehmens
- Eine chronologische Darstellung der Vorgänge
- Kopien aller Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege
- Alle Korrespondenz (E-Mails, Briefe, WhatsApp-Nachrichten)
2. Meldung an die FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist die zuständige Behörde für die Überwachung von Finanzdienstleistern in der Schweiz. Wenn ein Unternehmen Finanzdienstleistungen anbietet, ohne über die erforderliche Bewilligung zu verfügen, ist dies meldepflichtig. Sie können über das Kontaktformular auf der FINMA-Website eine Meldung erstatten — ebenfalls kostenlos.
Wichtig: Die FINMA kann keine Einzelansprüche durchsetzen oder Geld zurückfordern. Ihre Meldung hilft jedoch, Muster zu erkennen und regulatorische Massnahmen einzuleiten.
3. Bundesanwaltschaft
Bei grenzüberschreitendem Betrug — wenn Täter und Opfer in verschiedenen Ländern sind — kann die Bundesanwaltschaft (BA) in Bern zuständig sein. Dies gilt insbesondere, wenn der Verdacht auf organisierte kriminelle Tätigkeit besteht.
4. Weitere Anlaufstellen
- Opferhilfe Graubünden — kostenlose Beratung für Opfer von Straftaten
- Konsumentenschutz Schweiz — Beratung und Weiterleitung
- Polizei Graubünden — erste Anlaufstelle vor Ort
Internationale Beschwerdemöglichkeiten
Wenn die Gesellschaft auch im Vereinigten Königreich oder auf Zypern eingetragen ist, bestehen zusätzliche Beschwerdemöglichkeiten: Action Fraud und der UK Insolvency Service (für britische Gesellschaften) sowie die CySEC (für zypriotische Gesellschaften). Bei der Corinth Group sind alle drei Jurisdiktionen betroffen.
Wichtige Fakten
- Strafanzeige wegen Betrug: Art. 146 StGB — kostenlos bei der Staatsanwaltschaft
- Zuständig für Chur: Staatsanwaltschaft Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur
- FINMA-Meldung: kostenlos über Kontaktformular auf finma.ch
- FINMA kann keine Einzelansprüche durchsetzen — aber regulatorische Massnahmen einleiten
- Bei grenzüberschreitendem Betrug: Bundesanwaltschaft in Bern
- Für UK-Gesellschaften zusätzlich: Action Fraud und Insolvency Service
Verwandte Personen
Beteiligte Unternehmen
Weitere Ermittlungen
Sind Sie betroffen?
Wenn Sie Informationen zu den auf dieser Seite beschriebenen Personen oder Unternehmen haben, könnten Ihre Angaben laufenden Ermittlungen und anderen Betroffenen helfen.
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