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Vorschussgebühr-Betrug aus der Schweiz: Die Masche mit den Anlagegebühren

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Was ist Vorschussgebühr-Betrug?

Vorschussgebühr-Betrug (englisch: Advance Fee Fraud) ist eine Betrugsform, bei der Opfer zur Zahlung einer Vorauszahlung aufgefordert werden, bevor sie eine versprochene Leistung erhalten — sei es eine Finanzierung, eine Investitionsrendite oder ein Darlehen. Die Leistung wird nie erbracht, die Gebühr nie erstattet. Nach Schweizer Strafrecht fällt dies unter Art. 146 StGB (Betrug).

Wie funktioniert das Muster?

Mehrere unabhängige Beschwerdeführer beschreiben ein gleichbleibendes Vorgehen im Zusammenhang mit der Corinth Group und ihren Vorgängergesellschaften: (1) Potenzielle Mandanten werden kontaktiert und ihnen wird Zugang zu institutioneller Finanzierung oder Private-Equity-Kapital versprochen. (2) Ein Vertragssatz wird vorgelegt — typischerweise ein «Letter of Engagement» und ein Term Sheet, die eine Rückerstattung der Gebühren bei Nichtabschluss versprechen. (3) Vorschussgebühren in Höhe von EUR 40.000 bis EUR 80.000 werden unter Titeln wie «Due Diligence», «Compliance» oder «Kostenbeitrag» erhoben. (4) Nach Zahlung werden Verzögerungstaktiken eingesetzt: «Marktbedingungen», «regulatorische Hürden», «höhere Gewalt». (5) Die Finanzierung wird nie abgeschlossen. Die Gebühren werden nie erstattet.

Die Corinth Group als Fallbeispiel

Die Corinth Group mit Sitz am Stadtgartenweg 6, 7000 Chur, ist Gegenstand von mindestens sechs unabhängigen Beschwerden, die dieses Muster beschreiben [Ripoff Report #1134964, März 2014; #1344693, 2016; Diebewertung.de]. Beschwerdeführer berichten von Gebühren zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000 unter Verträgen, die als «Artikel 26»-Rückerstattungsklauseln beschrieben werden. Keiner der bekannten Beschwerdeführer hat die versprochene Finanzierung oder eine Rückerstattung der Gebühren erhalten.

Vertragliche Fluchtklauseln

Beschwerdeführer beschreiben Vertragsklauseln, die systematisch zugunsten der Corinth-Gesellschaften ausgelegt werden: Klausel 5.6 erlaubt die Kündigung «aus jedwedem Grund»; Klausel 6.1 bezieht sich auf Umstände «ausserhalb der Kontrolle»; Klausel 6.6 deckt «wesentliche Änderungen» ab. Diese drei Klauseln in Kombination ermöglichen es, jede Transaktion ohne Rückerstattung zu beenden und gleichzeitig Schadenersatz vom Mandanten zu fordern.

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

Wenn Sie Vorschussgebühren an eine Gesellschaft im Corinth-Netzwerk gezahlt haben, stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen:

  • Schweiz: Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden (Art. 146 StGB — Betrug). Anzeige bei der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) als nicht bewilligter Finanzdienstleister.
  • Vereinigtes Königreich: Action Fraud Meldung. Beschwerde beim Insolvency Service betreffend Direktorenverhalten.
  • Zypern: Beschwerde bei der CySEC betreffend widerrufene AIFM-Lizenz.

Wichtige Fakten

  • Vorschussgebühren typischerweise EUR 40.000–80.000 pro Mandant
  • Vertragsklauseln 5.6, 6.1 und 6.6 erlauben Kündigung ohne Rückerstattung
  • Keine bekannte Finanzierung jemals abgeschlossen
  • Strafanzeige in der Schweiz möglich nach Art. 146 StGB (Betrug)
  • FINMA-Beschwerde kostenlos einreichbar
  • Muster über mehr als 12 Jahre und 5+ Firmenidentitäten gleichbleibend

Verwandte Personen

Sind Sie betroffen?

Wenn Sie Informationen zu den auf dieser Seite beschriebenen Personen oder Unternehmen haben, könnten Ihre Angaben laufenden Ermittlungen und anderen Betroffenen helfen.

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