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FINMA und die Corinth Group: Keine Bewilligung, keine Warnung — noch nicht

FINMA Warnung FINMA Corinth Group Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
6+Betrugsberichte
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12+Jahre aktiv
0Finanzierte Deals

Die FINMA-Warnliste

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) führt eine öffentliche Warnliste von Unternehmen und Personen, die ohne die erforderliche Bewilligung Finanzdienstleistungen anbieten oder angeboten haben. Stand Februar 2026 erscheint die Corinth Group nicht auf der FINMA-Warnliste. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Corinth Group reguliert oder bewilligt ist — es bedeutet lediglich, dass die FINMA bisher kein Verfahren gegen die Corinth Group eingeleitet oder abgeschlossen hat.

Warum die Corinth Group relevant ist

Die Corinth Group betreibt sechs Schweizer Aktiengesellschaften am Stadtgartenweg 6, 7000 Chur. Keine dieser Gesellschaften ist als FINMA-Bewilligungsträger registriert [FINMA Bewilligungsträger-Suche, abgerufen Feb. 2026]. Gleichzeitig behauptete die offizielle Website cgoch.com, «Registered and Licensed Investment Funds» zu verwalten. Mehrere unabhängige Beschwerdeführer berichten, dass ihnen im Rahmen dieser vermeintlich regulierten Strukturen Vorschussgebühren von EUR 40.000 bis EUR 80.000 abverlangt wurden.

Die CySEC-Verbindung

Die einzige je erteilte Regulierungsbewilligung im Corinth-Netzwerk war die AIFM-Lizenz der Corinth Fund Management Ltd auf Zypern (HE 428770) — erteilt von der CySEC, nicht von der FINMA. Diese Lizenz wurde im Oktober 2022 widerrufen [CySEC AIFM-Register]. Seit diesem Zeitpunkt verfügt keine Corinth-Gesellschaft über irgendeine Form der regulatorischen Bewilligung in irgendeiner Jurisdiktion.

Art. 146 StGB und die FINMA

Eine FINMA-Beschwerde und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft verfolgen unterschiedliche Ziele: Die FINMA kann regulatorische Massnahmen ergreifen (z.B. Tätigkeit verbieten, auf die Warnliste setzen), während die Staatsanwaltschaft strafrechtlich ermittelt. Beide Verfahren können parallel eingeleitet werden.

Wie Sie eine FINMA-Meldung erstatten

Jede Person kann über das Kontaktformular auf finma.ch eine Meldung betreffend einen nicht bewilligten Finanzdienstleister erstatten. Die Meldung ist kostenlos. Die FINMA bestätigt den Eingang, teilt jedoch in der Regel keine Details über etwaige Massnahmen mit. Ihre Meldung kann jedoch dazu beitragen, dass die FINMA ein formelles Verfahren einleitet — insbesondere wenn mehrere unabhängige Meldungen zu denselben Gesellschaften eingehen.

Für eine wirksame Meldung sollten Sie folgende Unterlagen beifügen: Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Korrespondenz und eine Beschreibung der Vorgänge.

Wichtige Fakten

  • Corinth Group steht bisher NICHT auf der FINMA-Warnliste
  • Keine Corinth-Gesellschaft ist FINMA-Bewilligungsträger
  • CySEC-Lizenz (einzige je erteilte Bewilligung) im Oktober 2022 widerrufen
  • cgoch.com behauptete 'Registered and Licensed Investment Funds'
  • FINMA-Meldung kostenlos über finma.ch Kontaktformular
  • Strafanzeige und FINMA-Meldung können parallel eingereicht werden

Sind Sie betroffen?

Wenn Sie Informationen zu den auf dieser Seite beschriebenen Personen oder Unternehmen haben, könnten Ihre Angaben laufenden Ermittlungen und anderen Betroffenen helfen.

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