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Europa Anlagebetrug: Grenzüberschreitende Netzwerke

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Grenzüberschreitender Anlagebetrug in Europa

Moderne Anlagebetrugs-Netzwerke operieren selten in einer einzigen Jurisdiktion. Durch die Verteilung von Gesellschaften über mehrere Länder werden regulatorische Zuständigkeiten fragmentiert, Ermittlungen erschwert und die Glaubwürdigkeit gegenüber Mandanten erhöht. Ein Schweizer Firmensitz vermittelt Vertrauen, britische Companies-House-Einträge suggerieren Substanz, eine zypriotische Fondslizenz verspricht Regulierung.

Das Corinth-Modell: Drei Jurisdiktionen, null Regulierung

Die Corinth Group der Schweiz illustriert dieses Muster. Das Netzwerk erstreckt sich über drei Hauptjurisdiktionen: In der Schweiz sind sechs AGs am Stadtgartenweg 6, 7000 Chur eingetragen (Corinth Investment Holdings AG, CHE-102.223.770; Corinth Management Services AG, CHE-103.982.016; und vier weitere). Alle werden von Jurate Kairiene als Alleinzeichnungsberechtigte kontrolliert. Im Vereinigten Königreich sind über 25 Gesellschaften bei Companies House eingetragen, geleitet von Alec Theunissen. Auf Zypern operierte die Corinth Fund Management Ltd mit einer CySEC-AIFM-Lizenz [Schweizerisches Handelsregister; Companies House UK; CySEC AIFM-Register].

Die Fragmentierung der Aufsicht

Diese Multi-Jurisdiktions-Struktur bedeutet: Die FINMA überwacht die Schweizer Gesellschaften — hat aber keine Zuständigkeit für die britischen oder zypriotischen Einheiten. Die FCA ist für UK-Gesellschaften zuständig — sieht aber die Schweizer AGs nicht. Die CySEC regulierte die zypriotische Fondsgesellschaft — widerrief die Lizenz im Oktober 2022 und löste den RAIF auf. Keine einzelne Aufsichtsbehörde hat den vollständigen Überblick über das gesamte Netzwerk.

Internationale Beschwerden

Die Fragmentierung der Aufsicht wird durch die internationale Verteilung der Opfer verschärft: Beschwerdeführer aus Südafrika, Österreich, Deutschland und den USA haben unabhängig voneinander Betrugsvorwürfe erhoben. Ein österreichischer Investor berichtet auf Diebewertung.de über Verluste von ca. EUR 1,5 Millionen. Südafrikanische Investoren meldeten sich über Ripoff Report. Ein US-Geschädigter (J. Stark) bestätigte 2024 ein identisches Muster.

Was Betroffene tun können

Bei grenzüberschreitendem Anlagebetrug empfiehlt sich eine parallele Meldung an mehrere Behörden: Staatsanwaltschaft Graubünden und FINMA (für Schweizer Gesellschaften), Action Fraud und Insolvency Service (für UK-Gesellschaften), CySEC (für zypriotische Gesellschaften). Die Bundesanwaltschaft in Bern kann bei organisiertem grenzüberschreitendem Betrug zuständig sein. Je mehr koordinierte Meldungen aus verschiedenen Ländern eingehen, desto wahrscheinlicher wird eine grenzüberschreitende Ermittlung.

Wichtige Fakten

  • Corinth-Netzwerk: 3 Hauptjurisdiktionen (CH, UK, CY), 35+ Gesellschaften
  • Fragmentierung: keine Aufsichtsbehörde überblickt das gesamte Netzwerk
  • CySEC-Lizenz widerrufen Oktober 2022 — keine aktuelle Regulierung
  • Beschwerden aus 4+ Ländern mit identischem Muster
  • Parallele Meldung an mehrere Behörden empfohlen

Sind Sie betroffen?

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