Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden: Betrug nach Art. 146 StGB
Zuständigkeit
Die Staatsanwaltschaft Graubünden mit Sitz an der Grabenstrasse 1, 7001 Chur, ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die im Kanton Graubünden begangen werden oder deren Beschuldigte im Kanton wohnen. Da Martin Walter Model seinen Wohnsitz in Chur hat und die Corinth-Gesellschaften am Stadtgartenweg 6, 7000 Chur eingetragen sind, ist die Staatsanwaltschaft Graubünden die primär zuständige Behörde.
Art. 146 StGB: Der Betrugstatbestand
Art. 146 des Schweizerischen Strafgesetzbuches definiert Betrug als die arglistige Irreführung einer Person zum Zwecke des unrechtmässigen Vermögensvorteils. Der Strafrahmen beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Gewerbsmässiger Betrug (bei wiederholter Begehung als Einkommensquelle) erhöht den Strafrahmen auf bis zu 10 Jahre.
Wie erstatten Sie Anzeige?
Eine Strafanzeige kann schriftlich oder persönlich bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Ausländische Geschädigte können die Anzeige per Post oder über einen Schweizer Anwalt einreichen. Die Anzeige ist kostenlos und bedarf keines Anwalts. Enthalten sein sollten: Sachverhaltsdarstellung, Identität der Beschuldigten, Beweismittel und ein Strafantrag.
Koordinierte Anzeigen
Wenn mehrere Geschädigte unabhängig voneinander Anzeige erstatten, erhöht dies den Ermittlungsdruck erheblich. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann die Bundesanwaltschaft ergänzend eingeschaltet werden.
Wichtige Fakten
- Staatsanwaltschaft Graubünden: Grabenstrasse 1, 7001 Chur
- Art. 146 StGB: Betrug — bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Gewerbsmässiger Betrug: bis 10 Jahre
- Anzeige kostenlos, kein Anwalt erforderlich
- Schriftliche Einreichung aus dem Ausland möglich
Verwandte Personen
Beteiligte Unternehmen
Weitere Ermittlungen
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