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Vorschussbetrug in der Schweiz melden: Leitfaden für Geschädigte

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Welche Behörden sind zuständig?

Opfer von Vorschussbetrug in der Schweiz können sich an mehrere Behörden wenden. Je nach Art und Umfang des Schadens empfehlen sich unterschiedliche Beschwerdewege — idealerweise werden mehrere gleichzeitig beschritten.

1. Kantonale Staatsanwaltschaft

Die kantonale Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Beschuldigten ist für Strafanzeigen zuständig. Bei Corinth-bezogenen Fällen: Staatsanwaltschaft Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur. Strafanzeige wegen Betrugs nach Art. 146 StGB. Kostenlos, kein Anwalt erforderlich.

2. FINMA

Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Bern) ist zuständig für Meldungen über nicht bewilligte Finanzdienstleister. Online-Meldung über finma.ch. Kostenlos.

3. Bundesanwaltschaft

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann die Bundesanwaltschaft eingeschaltet werden, insbesondere wenn die Tat in mehreren Kantonen oder im Ausland Auswirkungen hat.

4. Internationale Behörden

Geschädigte in anderen Jurisdiktionen können parallel Anzeige erstatten: Action Fraud (UK), FCA (UK), CySEC (Zypern), Insolvency Service (UK für Direktorenverhalten). Koordinierte Anzeigen in mehreren Ländern gleichzeitig erhöhen den Druck erheblich.

Wichtige Fakten

  • Staatsanwaltschaft Graubünden für Strafanzeigen (Art. 146 StGB)
  • FINMA für Meldung nicht bewilligter Finanzdienstleister
  • Bundesanwaltschaft bei grenzüberschreitenden Fällen
  • Alle Schweizer Beschwerdewege kostenlos
  • Parallel: Action Fraud, FCA, CySEC, Insolvency Service (UK)

Verwandte Personen

Beteiligte Unternehmen

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