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Vorschussgebühr-Betrug: So funktioniert die Masche

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Die fünf Phasen des Vorschussgebühr-Betrugs

Vorschussgebühr-Betrug folgt einem erkennbaren Ablauf. Anhand der Erfahrungen mehrerer unabhängiger Beschwerdeführer — darunter solche, die die Corinth Group der Schweiz betreffen — lässt sich das Muster in fünf Phasen unterteilen:

Phase 1: Die Kontaktaufnahme

Potenzielle Mandanten werden über Vermittler, Makler oder direkt angesprochen. Ihnen wird Zugang zu institutioneller Finanzierung, Private Equity oder Brückenfinanzierung versprochen. Die Präsentation ist professionell: Schweizer Firmensitz, beeindruckende Website, Verweise auf angeblich verwaltete Milliardenvermögen. Im Fall der Corinth Group behauptete die Website cgoch.com, Registered and Licensed Investment Funds zu verwalten — eine Darstellung, die im Widerspruch zum regulatorischen Befund steht.

Phase 2: Der Vertrag

Es wird ein Vertragssatz vorgelegt — typischerweise ein Letter of Engagement und ein Term Sheet. Diese Verträge enthalten eine Rückerstattungsklausel (bei der Corinth Group als Artikel 26 bezeichnet), die besagt, dass Gebühren erstattet werden, wenn die Transaktion nicht abgeschlossen wird. Gleichzeitig enthalten die Verträge Klauseln, die eine einseitige Kündigung aus jedwedem Grund (Klausel 5.6), bei Umständen ausserhalb der Kontrolle (Klausel 6.1) und bei wesentlichen Änderungen (Klausel 6.6) erlauben.

Phase 3: Die Zahlung

Vorschussgebühren in Höhe von EUR 40.000 bis EUR 80.000 werden unter verschiedenen Titeln erhoben. Die Betreuung vor der Zahlung wird als aufmerksam und professionell beschrieben. Nach der Zahlung beginnen die Verzögerungen.

Phase 4: Die Verzögerung

Beschwerdeführer berichten von immer neuen Erklärungen: Marktbedingungen, regulatorische Hürden, Prüfung durch den Risikoausschuss. Im Fall der Corinth Group erhielten drei verschiedene Mandanten die identische Ausrede — angebliche Trump-Zölle und Bank of America-Restriktionen —, obwohl diese Behauptungen faktisch falsch waren.

Phase 5: Das Ergebnis

Keine Finanzierung wird abgeschlossen. Keine Rückerstattung wird geleistet. Die Fluchtklauseln im Vertrag werden aktiviert. Auf Nachfrage folgt zunächst Vertröstung, dann Stille. Die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden (Art. 146 StGB) und eine FINMA-Meldung sind die empfohlenen nächsten Schritte.

Wichtige Fakten

  • 5-Phasen-Muster: Kontakt, Vertrag, Zahlung, Verzögerung, Stille
  • Vertragliche Fluchtklauseln: 5.6 (jedweder Grund), 6.1 (höhere Gewalt), 6.6 (wesentliche Änderungen)
  • Rückerstattungsklausel (Art. 26) wird systematisch nicht eingehalten
  • Drei Mandanten erhielten identische falsche Ausreden (Trump-Zölle, Bank of America)
  • Typische Gebühren: EUR 40.000–80.000 pro Mandant

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