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Betrug melden in der Schweiz: FINMA und Staatsanwaltschaft

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Zwei Wege, Betrug in der Schweiz zu melden

Wer Opfer von Anlagebetrug in der Schweiz geworden ist, hat zwei zentrale Anlaufstellen: die kantonale Staatsanwaltschaft für strafrechtliche Ermittlungen und die FINMA für regulatorische Massnahmen. Beide Verfahren sind kostenlos und können gleichzeitig eingeleitet werden.

Weg 1: Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft

Betrug ist in der Schweiz nach Art. 146 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Die Strafanzeige wird bei der kantonalen Staatsanwaltschaft am Sitz des beschuldigten Unternehmens eingereicht. Für Gesellschaften mit Sitz in Chur ist die Staatsanwaltschaft Graubünden (Grabenstrasse 1, 7001 Chur) zuständig. Die Anzeige ist formlos möglich und kostenlos.

Folgende Unterlagen sind besonders wirksam: eine chronologische Darstellung der Vorgänge, alle unterzeichneten Verträge (insbesondere Letter of Engagement und Term Sheet), Zahlungsbelege und Kontoauszüge, die gesamte E-Mail-Korrespondenz sowie Nachweise über nicht erbrachte Leistungen oder nicht erfolgte Rückerstattungen.

Weg 2: FINMA-Meldung

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überwacht den Schweizer Finanzmarkt. Wenn ein Unternehmen Finanzdienstleistungen anbietet, ohne über die erforderliche Bewilligung zu verfügen, kann dies der FINMA gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das Kontaktformular auf finma.ch und ist ebenfalls kostenlos.

Im Fall der Corinth Group (Stadtgartenweg 6, 7000 Chur) ist keine der sechs Schweizer AGs als FINMA-Bewilligungsträger registriert — trotz der Behauptung auf cgoch.com, Registered and Licensed Investment Funds zu verwalten. Die einzige je erteilte Regulierungsbewilligung im Netzwerk — eine CySEC-AIFM-Lizenz — wurde im Oktober 2022 widerrufen.

Ergänzende internationale Meldewege

Wenn Gesellschaften des Netzwerks auch im Vereinigten Königreich eingetragen sind, stehen zusätzliche Beschwerdemöglichkeiten offen: Action Fraud (nationale Betrugsmeldesstelle), der UK Insolvency Service (Prüfung des Direktorenverhaltens) und die FCA. Für zypriotische Gesellschaften ist die CySEC zuständig. Im Fall der Corinth Group sind alle drei Jurisdiktionen betroffen.

Warum jede Meldung zählt

Einzelne Beschwerden werden häufig nicht weiterverfolgt. Je mehr unabhängige Meldungen bei derselben Behörde eingehen, desto wahrscheinlicher wird ein formelles Verfahren. Martin Walter Model und die Corinth Group sind Gegenstand von mindestens sechs unabhängigen Beschwerden über mehr als zwölf Jahre — eine koordinierte Einreichung bei der Staatsanwaltschaft Graubünden und der FINMA erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Untersuchung erheblich.

Wichtige Fakten

  • Strafanzeige: Art. 146 StGB, kostenlos bei Staatsanwaltschaft Graubünden
  • FINMA-Meldung: kostenlos über finma.ch Kontaktformular
  • Beide Verfahren können gleichzeitig eingeleitet werden
  • Corinth Group: keine FINMA-Bewilligung trotz Regulierungsbehauptungen
  • Je mehr Meldungen eingehen, desto wahrscheinlicher ein Verfahren

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